Frei von Elektrosmog

Grenz-und Vorsorgewerte für Hochfrequenz

Nationale und internationale Vorsorgewerte und Empfehlungen für gepulste (phasenmodulierte) Mobilfunkstrahlung im Vergleich (Stand Juli 2003)

Hochfrequenzbelastung an einem Daueraufenthaltsort

Hinweise und Empfehlungen
Diese Empfehlungen beruhen auf Beobachtungen in der Praxis. Dabei wurden auch Auswirkungen auf Pflanzen und Bäume berücksichtigt. So wie wir als Mensch eine lebende Antenne für ausnahmslos alle elektrischen und elektromagnetischen Phänomene sind, so reagieren auch alle anderen Bio-Systeme auf natürliche und technische Strahlung.

Grundsätze
Jede technisch erzeugte elektromagnetische Welle greift in ein perfektes, vorhandenes und über Jahrmillionen gewachsenes natürliches Strahlenklima ein. Natürliche Strahlung kann der Körper erkennen, da er sich über Jahrmillionen mit ihr und durch sie entwickelt hat.
Für die Erkennung technischer Strahlung haben wir im Körper keinen Decoder.

Tatsache 1:
Das heute vorhandene künstlich erzeugte Strahlenklima liegt in seiner Intensität bis zum mehrmillionenfachen oberhalb des natürlichen Strahlenspektrums.
Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland keine staatliche Stelle, die wirklich an der Erstellung einer Langzeitstudie – mit ganzheitlichem Ansatz – über die Auswirkung von technisch erzeugten elektromagnetischen Wellen auf Bio-Systeme interessiert ist. Seit über 20 Jahren wird Forschungsbedarf reklamiert. Eine Studie ist bis heute nicht in Auftrag gegeben. Gleichzeitig wird jedoch jedem Interessierten erlaubt, sich an der Vermehrung der Intensität technischer Strahlung zu beteiligen.

Tatsache 2:
Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland in dieser Hinsicht kein Vorsorgeprinzip. Jede Einzelne muß lernen, mit diesen Realitäten zu leben. Aus der Natur kenne ich das Sprichwort „Vogel friß oder stirb“. Wer nicht die Fähigkeit besitzt, sich anzupassen oder zu erkennen, welche Faktoren sein Leben ungünstig beeinflussen, wird leiden und vielleicht sogar sterben.

Tatsache 3:
Die natürlich vertikal angelegte kosmisch-atmosphärisch-terrestrische Strahlung, die informative Abläufe in der Natur regelt, wird durch die horizontal ausgerichtete, technisch erzeugte Strahlung unterbunden, absorbiert, übelagert, verändert oder moduliert. Der Mensch und alle anderen Bio-Systeme erhalten Fehlinformationen, die sich langfristig auf alles Leben auswirken werden.

Der Großteil des Schadens der durch technische Strahlung angerichtet wird, besteht darin, daß sie biologische Systeme auf Dauer von natürlichen Informationen abtrennen, da sie diese überlagern und verfälschen.

Grenz- und Vorsorgewerte für Hochfrequenz

(Leistungsflussdichte in µW/qm= 1.000.000stel Watt; sprich: Mikrowatt)
HF Quelle Max Peak/Peak Hold

Exposition
am Tag

Exposition
in der Nacht

Empfindliche
Personen1)

Rundfunk (UKW)

TETRA

DVBT

GSM (2G) 900/1800 MHz

DECT

UMTS (3G)

LTE (4G)

GPRS (2.5G) with PTCCH* (8.33 Hz pulsing)

DAB+ (10,4 Hz Pulse)

WLAN 2,4/5,6 GHz (10 Hz Pulse)

10.000 μW/m2

1000 μW/m2

1000 μW/m2

100 μW/m2

100 μW/m2

100 μW/m2

100 μW/m2

10 μW/m2

10 μW/m2

10 μW/m2

1000 μW/m2

100 μW/m2

100 μW/m2

10 μW/m2

10 μW/m2

10 μW/m2

10 μW/m2

1 μW/m2

1 μW/m2

1 μW/m2

100 μW/m2

10 μW/m2

10 μW/m2

1 μW/m2

1 μW/m2

1 μW/m2

1 μW/m2

0,1 μW/m2

0,1 μW/m2

0,1 μW/m2

*PTCCH = packet timing advance control channel.

Auf der Grundlage von: BioInitiative (9, 10); Kundi und Hutter (260); Leitfaden Senderbau (221); PACE (42); Seletun Statement (40). 1) Vorsorge-Ansatz beruht auf einem Faktor 3 (Feldstärke) und einem Faktor 10 (Leistungsdichte) . Siehe auch IARC 2013 (24) und Margaritis et al. (267).

(Leistungsflussdichte in µW/qm= 1.000.000stel Watt; sprich: Mikrowatt)
Seit dem 1.1.1997 Elektrosmogverordnung nur für ortsfeste Anlagen je nach Frequenz hier z.B. Mobilfunk aus dem D-Netz

4.700.000 µW/qm

Die Grenzwerte der IRPA (International Radiation Protection Agency) und WHO (Weltgesundheitsorganisation) entsprechen der Elektrosmogverordnung. Bei diesen Grenzwerten werden die Strahlungswerte über 6 Minuten gemittelt, ohne Rücksicht auf die biologisch besonders verdächtigen Spitzenwerte bei gepulsten Feldern.
Grenzwert Italien

470.000 µW/qm

Grenzwert Schweiz (NIS-Verordnung des Schweiz. Bundesrates)

42.000 µW/qm

Grenzwert ehemalige Sowjetunion

20.000 µW/qm

 

EU-Ratsempfehlung

42.000 µW/qm

Salzburger Resolution vom 9. 6. 2000

1.000 µW/qm

B.U.N.D. Deutschland ( Bund für Umwelt und Naturschutz ) fordert für Schlaf- und Regenerationsbereiche ohne Berücksichtigung von gepulster Strahlung (!!)

470 µW/qm

IBN Standard der baubiologischen Messtechnik 98/5 gepulste Strahlung für Schlaf- und Regenerationsbereiche; Sanierungsziel!5 µW/qm
Prof. Käs forderte für phasenmodulierte Strahlung im Zusammenhang mit der „Study of Health Effects of Shortwave Transmitter Station of Schwarzenburg“  Major Report Aug. 1995 -Uni Bern- Prof.Dr. Abelin

3 µW/qm

Resolution an Bundesumweltminister Trittin vom 19.10.1999 mit Unterscheidung zwischen gepulster und ungepulster Strahlung:

für den Wachbereich (gepulste HF-Strahlung)

1 µW/qm

für den Ruhe- und Schafbereich (gepulste HF- Strahlung)

0,01 µW/qm
 

ungepulste Strahlung

gepulste Strahlung

keine Anomalie

< 10 µW/qm

0,1 µW/qm

schwache Anomalie

10-500 µW/qm

0,1 – 5 µW/qm

starke Anomalie

500 – 10.000 µW/qm

5 – 100 µW/qm

extreme Anomalie

> 10.000 µW/qm

> 100 µW/qm

Bewertungskriterien für Mobilfunk- und Radarintensitäten für Pulsspitzenleistungen
Stand: 11/2003 (Leistungsflussdichte in µW/qm= 1.000.000stel Watt)
Diese Werte gelten für stationäre Mobilfunk- und Radarsendeanlange an Daueraufenthaltsplätzen. Zeitsynchronisierte Mobilfunk- und Radarfrequenzen werden addiert.
Belastung in µW/qm
Sehr niedrig
niedrig
mittel
hoch
sehr hoch
DECT-Mobiltelefone
< 0,1
> 0,1
> 1
> 10
> 100
Mobilfunk dauernd gepulst; Radarsignal dauernd gepulst
< 1
> 1
> 10
> 100
> 1.000
Radarsignal Umlaufzeit 1 s
< 10
> 10
> 100
> 1.000
> 10.000
Radarsignal Umlaufzeit < 5 s
< 50
> 50
> 500
> 5.000
> 50.000
Radarsignal Umlaufzeit > 10 s
< 100
> 100
> 1.000
> 10.000
> 100.000
Resolution an das Bundesministerium für Umwelt
verabschiedet im Vorfeld zum Bürgerforum „Elektrosmog“ des Bundesministeriums für Umwelt am 19.10.1999 in Bonn

Betrifft: Minimierung der allgemeinen Elektrobelastung

Die Elektrifizierung in unserer Umwelt hat einen Grad erreicht, der bei einem wachsenden Teil der Bevölkerung eine gesundheitliche Beeinträchtigung bzw. Schädigung zur Folge hat; es handelt sich nicht mehr um Einzelfälle. Diese Situation und die zu erwartende weitere Expansion in der Technik ist Anlass für diese Resolution.
Der Schutz für Mensch, Tier und Pflanze ist mit der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV vom 1.1.1997) nicht erreicht worden. Die Verordnung bedarf einer grundlegenden Neufassung auf der Basis neuester Forschungsergebnisse, aber auch der Einbeziehung der Erfahrungserkenntnisse aus der Praxis.

Die Bildung von Grenzwerten muss neben Wärmewirkungen auch die gesundheitlich wichtigeren nichtthermischen Wirkungen berücksichtigen, außerdem das bereits existierende „Multifrequenzspektrum“ und die Umweltgesamtbelastung, der die Bevölkerung ausgesetzt ist ( das sind in diesem Zusammenhang vor allem die Schwermetall- und chemischen Belastungen). Der Gedanke, sich an der Natur zu orientieren, darf wieder Eingang finden.

Die Zeit ist reif für eine offene Diskussion und gemeinsame Anstrengungen aller im Thema involvierten Institutionen und Initiativen – demokratischen Gepflogenheiten folgend. Bei der Weiterentwickung von Geräten, Systemen und Anlagen ist dem gesundheitlichen Aspekt („biologisch verträglich“) Vorrang vor ökonomischen Zielsetzungen einzuräumen. Vordringlich ist die Diskussion um neue Systemlösungen auf dem Hochfrequenzgebiet, insbesondere Mobilfunk und schnurlose Haustelefone; dabei wäre z.B. zu denken an geringere Leistungen, Verzicht auf Pulsung, Verzicht auf steile Flanken, Einschränkung unerwünschter Nebenaussendungen. Die Erfahrung mit den neuen schnurlosen Haustelefonen nach dem DECT-Standard ist derart negativ und die Zahl der gesundheitsbedingten Reklamationen so groß, dass ein Verbot gefordert werden muss.

Im übrigen lehrt die Erfahrung mit den Mobilfunksystemeen D und E sowie den schnurlosen Haustelefonen (DECT), wie wichtig längerfristige Feldversuche vor einer flächendeckenden Einführung sind. Solange die Wissenschaft die kausalen Zusammenhänge nicht erforscht hat, ist dem Plausibilitätsprinzip Folge zu leisten. Forschungsseitig muss die Zeitkonstante in ihrer Wirkweise berücksichtigt werden (Spätreaktionen), analog den Erfahrungen in der Toxikologie (chronische und akute Toxizität).

Dies vorangestellt fordern die Unterzeichner:

1. Die Aufnahme des Vorsorgeprinzips und die Einbeziehung der Nachhaltigkeit in die Verordnung; mit einem Minimierungsgebot, dem ALARA-Prinzip „as low as reasonable achievable = so niedrig wie vernünftigerweise erreichbar“ folgend. Unter „vernünftigerweise“ ist zu verstehen:
a. nach dem letzten Stand der Technik,
b. nach gesundheitlichen und ökologischen Gesichtspunkten und nicht wie bisher vorzugsweise nach ökonomischen.

2. Ein Minimierungsgebot, dass sich auch auf nicht gewerblich genutzte Anlagen sowie elektrische und elektronische Geräte bezieht.

3. Die Festlegung von Grenzwerten, die dem Anspruch genügen, einen Schutz für die Bevölkerung darzustellen; es sich Vorsorgegrenzwerte zu bilden, die Größenordnungen unter denen der Verordnung vom 1.1.1997 liegen müssen. Solange noch keine systematische Forschung erfolgt ist, muss man sich analog zu den Regeln der Erfahrungsmedizin an den Werten aus der Praxis orientieren.
Hier – im Kreis der Betroffenen (vertreten von Betroffenen – Initiativen, Bundesverband gegen Elektrosmog, Baubiologie, Umwelt- und Verbraucherverbänden) – haben sich folgende Orientierungswerte entwickelt (Stand Oktober 1999), die u.a. auch für zukünftige Systementwicklungen Richtlinie sein müssen:

 

Für die Allgemeinbevölkerung bei Dauereinwirkung:

im Wachbereich

im Ruhe – und Schlafbereich

Niederfrequenz ( bis 2 KHz)

  

Elektrische Feldstärke (gegen Erde gemessen)

10 V/m

1 V/m

Magnetische Flussdichte

100 nT

20 nT

Hochfrequenz

  

ungepulste Strahlung:

  

elektrische Feldstärke

200 mV/m

20 mV/m

Leistungsflussdichte

100 µW/qm

1 µW/qm

gepulste Strahlung:

  

elektrische Feldstärke

20 mV/m

2 mV/m

Leistungsflussdichte

1 µW/qm

0,01 µW/qm

 

Besonders sensible Personen wie Kinder, alte Menschen, Kranke, Abwehrgeschwächte können, so zeigt die Erfahrung, auch auf elektromagnetische Einflüsse unterhalb dieser Orientierungswerte reagieren.

4. Eine Kennzeichnungspflicht der elektromagnetischen Emissionen von elektrischen und elektronischen Geräten ( bei ein- und ausgeschaltetem Zustand) sowie eine Informationspflicht bei Großanlagen (Hochspannungsleitungen, Sender u.a.)

5. Die Aufstellung von Emissions- und Imissionskatastern.

6. Die Einführung der Umweltverträglichkeitsprüfung auch für Stromversorgungs- und Sendeanlagen mit entsprechenden, zu wiederholenden Kontrollen.

7. Planfeststellungs- und Genehmigungsvoraussetzungen unter Einschluss der Öffentlichkeit.

8. Die Schaffung von Schutzzonen in Krankenhäusern, Kurkliniken, Schulen, Kindergärten, reinen Wohngebieten. In Krankenhäusern sollten für sensible Personengruppen besonders belastungsarme Räume eingerichtet werden; die Benutzung drahtloser Telefone und deren Feststationen sind generell zu untersagen.

9. Die Einrichtung eines interdiszipinären und unabhängigen Forschungsrats.

10. Die Umkehr der Beweislast.

Die Resolution wird getragen von:
• Prof. Dr. med. Hans-Jürgen Pesch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Umwelt- und Humantoxikoligie e.V., Würzburg
• Interdisziplinäre Gesellschaft für Umweltmedizin e.V. Bad Säckingen
• Ökologischer Ärztebund, Bremen
• Institut für Umwelterkrankungen, Bad Emstal
• Dr. Lebrecht von Klitzing, Lübeck
• Dr. Ulrich Warnke, Saarbrücken
• Bundesverband gegen Elektrosmog e.V., Hohenstein
• Bürgerwelle e.V., Tirschenreuth, Dachverband der Bürger und Initiativen zum Schutz vor Elektrosmog
• Baubiologie Maes, Neuss
• Arbeitsgemeinschaft für Wohn- und Baubiologie e.V. Heidelberg
• Bundesverband Deutscher Baubiologen VdB e.V., Lauf
• Politischer Arbeitskreis von Patienten-Initiativen Umwelterkrankter, München
• Selbsthilfeverein für Elektrosensible e.V., München
• Arbeitskreis für Elektrosensible e.V., Bochum
• Selbsthilfegruppe Elektrosmog, Bayreuth u.a.

Einheitliche Grenzwerte für Handymasten gefordert

Empfehlungen für den Umgang mit der Errichtung von Mobilfunksendeanlagen, ausgearbeitet von 20 Wissenschaftlern und Experten der öffentlichen Gesundheit aus Neuseeland, China, USA, Kanada, Russland, Schottland, Schweden, Polen, Italien, Schweiz und Österreich.

Die Situierung und der Betrieb von Mobilfunksendeanlagen soll an ein Bewilligungsverfahren geknüpft werden. Dabei sollen nachfolgende Punkte berücksichtigt werden:

  • Vorangehende Information und aktive Einbeziehung der lokalen Bevölkerung
  • Überprüfung mehrerer Standortalternativen
  • Schutz der Gesundheit und des Wohlbefindens
  • Berücksichtigung des Orts- und Landschaftsbildes
  • Berechnung und Messung der Exposition
  • Berücksichtigung bereits vorhandener hochfrequenter Feld-Quellen
  • Überprüfung und Überwachung nach Installation


Zum vorbeugenden Schutz der öffentlichen Gesundheit wird für die Summe der niederfrequent-phasenmodulierten hochfrequenten Immissionen von Mobilfunksendeanlagen, wie z.B. GSM-Basisstationen, ein vorläufiger Beurteilungswert von maximal 1000 µW/qm empfohlen.

Unterzeichner: Landrat Dr. Othmar Raus, Prof. Michael Kundi, Dr. Gerd Oberfeld, Dr. Carl Blackmann, Cindy Sage

      
 

Symposium über biologische und gesundheitliche Auswirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Wellen – Universität Wien 25.-28. Oktober 1998

Ergebnis: „Die Teilnehmer stimmen darin überein, daß biologische Effekte im nicht-thermischen Bereich wissenschaftlich gesichert sind.“

Carl Blackmann, Environmental Protection Agenca EPA, USA
Neil J. Cherry, Lincoln University, New Zealand
Günter Käs, Bundeswehr-Universität Neubiberg, BRD
Lebrecht von Klitzing, Universität Lübeck, BRD
Wolfgang Kromp, Institut für Risikoforschung, Universität Wien
Michael Kundi, Institut für Umwelthygiene, Universität Wien
Henry Lai, University of Washington, USA
William Leiss, Queens University, Canada
Theodore Litovitz, Catholic University of America, USA
Kjell Hansson Mild, National Institute for Working Life, Sweden
Wilhelm Mosgöller, Institut für Embryologie, Universität Wien
Joachim Röschke, Psychiatrische Klinik, Universität Mainz, BRD
Felix Schinner, Institut für Risikoforschung, Universität Wien
Stanislaw Szmiegielski, Militärinstitut für Hygiene, Polen
Luc Verschaeve, Energy and Enviromental Research, Belgium
Ulrich Warnke, Universität des Saarlandes, BRD



Aus einer Veröffentlichung des Europäischen Parlaments

Auszüge aus einer 36-Seiten-Veröffentlichung des Europäischen Parlaments in Luxemburg, Wissenschafts-Direktion, Experten-Kommission STOA: Bewertung Wissenschaftlicher und Technologischer Optionen, PE Nr. 297.574 (März 2001)

„Gegenwärtig ist der vom Menschen verursachte „Elektrosmog“ eine wesentliche Bedrohung für die öffentliche Gesundheit. Die elektromagnetische Verschmutzung technischen Ursprungs ist insofern ganz besonders heimtückisch, als sie sich der Erkennbarkeit unserer Sinne entzieht, ein Umstand, der eine doch eher sorglose Herangehensweise in Bezug auf den eigenen Schutz fördert.“



„Die Besorgnis der Öffentlichkeit ist nicht unbegründet und die Ironie der gegenwärtigen Situation in Bezug auf Mobiltelefone und Basisstationen besteht darin, dass die aktuellen Sicherheitsrichtlinien elektronischen Instrumenten gegenüber mehr Schutz bieten als dem Menschen.“



„Besondere Besorgnis in der Öffentlichkeit und die meiste Entrüstung erregt die unfreiwillige, rund um die Uhr stattfindende Belastung durch die Emmissionen von Basisstationen, wenn diese unsensiblerweise in der Nähe von Wohnhäusern, Schulen oder Krankenhäusern aufgestellt wurden.

Die nahe Umgebung ist jetzt permanent und unausweichlich belastet. Dies ist ein völlig inakzeptabler Sachstand, der schwer wiegende ethische Fragen aufwirft und wohl den Nürnberger Code insofern verletzt, als das es diese Menschen sind, an denen sich schließlich zeigen wird, ab welchem Grad die chronische Belastung durch solche Felder schädlich ist, also Informationen, die gegenwärtig noch nicht verfügbar sind. Oder anders ausgedrückt: Im Endeffekt sind sie unfreiwillige Objekte eines Massenexperiments.“

„An Stellen mit Langzeitbelastung sollte 100 µW/qm nicht überschritten werden.“